Elternbeirat

Elternbeirat

 

Spätestens 6 Wochen nach dem ersten Elternabend mit Elternratswahl, treffen sich alle Elternvertreter

der einzelnen Gruppen.

 

Der Kindergartenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Trägervertretung der Einrichtung

  • Leiterin des Kindergartens

  • je Gruppe zwei Elternvertreter, die in der Regel für 2 Jahre gewählt werden

  • mindestens eine Mitarbeiterin aus jeder Gruppe

 

Die Aufgabe des Gremiums ist es, durch einen engeren Informationsaustausch für eine gute

Zusammenarbeit zu sorgen.

Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat.

(Paragraph 10 KiTaG) Der Kindergartenbeirat trifft sich mindestens zwei Mal in einem Kindergartenjahr

oder nach Bedarf bei wichtigen Entscheidungs- oder Meinungsfindungen.

Ferner ist es die Aufgabe des Beirates, den Kindergarten bei seinen vielfältigen Aufgaben zu beraten und

zu unterstützen. Wichtige Absprachen, Änderungen oder Planungen werden zuerst im Kindergartenbeirat besprochen.

Von seiner Funktion her gesehen ist der Kindergartenbeirat ein wichtiges Bindeglied zwischen Kindergarten,

Elternschaft und Pfarrgemeinde.

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v.l. Daniela Thomas, Helena Luker, Stefanie Wilken, Thilo Meyer, Katrin Künnen, Michael Albers